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Teuerer "Zoll" für umweltfreundliches Gas!
Konzessionsabgaben sind Entgelte, die die Stadt für die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege von den Versorgungsunternehmen und damit über den Preis vom Verbraucher kassiert. Der Verordnungsgeber hat hier zwar Höchstsätze festgelegt, aber nicht bestimmt, diese auch bis zum Limit auszuschöpfen.
Gerade das umweltfreundliche und so gut wie feinstaubfreie Erdgas gehört gefördert und nicht mit den höchstmöglichen Abgabesätzen belegt.
Die Konzessionsabgabe ist für die Stadt eine nennenswerte Einnahmequelle. Quasi ein Wegebenutzungszoll für eine unverzichtbare Energie.
- Hat die Stadt nicht bereits von grundrechtswegen die Versorgung ihrer Bürger mit Strom, Gas und Wasser sicherzustellen?
- Darf die Stadt mit der Konzessionsabgabe über die Kosten hinaus den Verbraucher zur Kasse bitten und damit die Energie über Gebühr verteuern?
- Steht das im Einklang mit den aktuellen Gesetzen und den dort formulierten Zielen?
In der Hansestadt Hamburg gab es bereits 1941 eine bemerkenswerte Konzessionsabgabenverordnung, in deren Vorspruch steht, dass die Versorgungsunternehmen von betriebsfremden Ausgaben zu entlasten sind und eine fortschreitende Verbilligung von Elektrizität, Gas und Wasser angebahnt werden soll. In ihrem § 2 ist die Forderung enthalten, die Konzessionsabgabe in den folgenden Jahren weiter herabzusetzen und in angemessener Frist ganz zu beseitigen.
Wie weit sind wir heute trotz zahlreicher politischen Bekundungen von diesem Ziel entfernt?(mehr Die Zeit...)
Die Konzessionsabgabe ist ein Unding, sie muss weg.
Eibelstadt:
Die Stadt ist die einzige Kommune im Gasverbundgebiet der Stadtwerke Würzburg, die auf ihre Konzessionsabgabe verzichtet. Tatsächlich erschien in den Rechnungen der Eibelstadter nie das Wort "Konzessionsabgabe", wie in anderen Orten. So waren die Stadträte und die Gaskunden stets der Auffassung, dass für Eibelstadt ein reduzierter Gaspreis berechnet wurde. Bis man feststellte, dass dem nicht so ist. Die Stadtwerke teilten auf Anfrage mit, dass der Verzicht der Konzessionsabgabe in die Gesamtkalkulation eingehe. Das Energieunternehmen sei nur zu einer Gesamtkalkulation verpflichtet. Das soll und muss der Gaskunde glauben, kontrollieren kann er es nicht.
Hier eine neue Episode aus dem Landtag von B-W, die Kommunen und ihre Interessen sind da gut vertreten! Die SPD-BW hat nicht den Energieverbraucher im Blick. Die SPD-BW macht sich Sorgen um die Gas-Konzessionsabgabe wegen dem beginnenden Wechsel von Gaskunden (Sondervertrag!). Sie möchte die Pfründe für die Kommunen via Bundesratsinitiative (KA-Lückenschluss zum Sondervertrag) sicherstellen.
WM Pfister sieht noch keinen Handlungsbedarf (noch abwarten!):
Beim Strom ist Sondervertragskunde wer die Leistung 30 kW 2 x pro Jahr überschreitet bei einem Strombezug größer als 30.000 kWh/a.
Statt 2,39 ct/kWh (500.000 EW) fallen dann nur 0,11 ct/KWh an.
Siehe Manipulation!
Die Konzessionsabgabe entfällt sogar ganz, wenn der Durchschnittspreis des Kunden (incl. Steuern und Abgaben, ohne Umsatzsteuer) unter dem Grenzpreis liegt. Der Grenzpreis wird vom statistischen Bundesamt ermittelt aus dem Durchschnittserlös für Lieferungen an Sondervertragskunden für das vorletzte Kalenderjahr.
Die Konzessionsabgabe ist ein Unding, sie muss weg.
Eibelstadt:
Die Stadt ist die einzige Kommune im Gasverbundgebiet der Stadtwerke Würzburg, die auf ihre Konzessionsabgabe verzichtet. Tatsächlich erschien in den Rechnungen der Eibelstadter nie das Wort "Konzessionsabgabe", wie in anderen Orten. So waren die Stadträte und die Gaskunden stets der Auffassung, dass für Eibelstadt ein reduzierter Gaspreis berechnet wurde. Bis man feststellte, dass dem nicht so ist. Die Stadtwerke teilten auf Anfrage mit, dass der Verzicht der Konzessionsabgabe in die Gesamtkalkulation eingehe. Das Energieunternehmen sei nur zu einer Gesamtkalkulation verpflichtet. Das soll und muss der Gaskunde glauben, kontrollieren kann er es nicht.
Hier eine neue Episode aus dem Landtag von B-W, die Kommunen und ihre Interessen sind da gut vertreten! Die SPD-BW hat nicht den Energieverbraucher im Blick. Die SPD-BW macht sich Sorgen um die Gas-Konzessionsabgabe wegen dem beginnenden Wechsel von Gaskunden (Sondervertrag!). Sie möchte die Pfründe für die Kommunen via Bundesratsinitiative (KA-Lückenschluss zum Sondervertrag) sicherstellen.
WM Pfister sieht noch keinen Handlungsbedarf (noch abwarten!):
- "Das Ausmaß des Wechsels von Gaskunden insbesondere mit Bezug von Gas zu Heizzwecken in Sonderverträge oder zu neuen Anbietern ist derzeit noch klein, die weitere Entwicklung noch nicht abzusehen."
Beim Strom ist Sondervertragskunde wer die Leistung 30 kW 2 x pro Jahr überschreitet bei einem Strombezug größer als 30.000 kWh/a.
Statt 2,39 ct/kWh (500.000 EW) fallen dann nur 0,11 ct/KWh an.
Siehe Manipulation!
Die Konzessionsabgabe entfällt sogar ganz, wenn der Durchschnittspreis des Kunden (incl. Steuern und Abgaben, ohne Umsatzsteuer) unter dem Grenzpreis liegt. Der Grenzpreis wird vom statistischen Bundesamt ermittelt aus dem Durchschnittserlös für Lieferungen an Sondervertragskunden für das vorletzte Kalenderjahr.








Der jährliche Grundpreis von 110 EUR bleibt unverändert.










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