Informationen
Weiterführende Informationen über Erdgas vom Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft e. V.PDF-Datei=1476KB
BGH-Urteil vom 28. März 2007 zu einem Stromfall
Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass eine Grundlage zur Anwendung des § 315 BGB jedenfalls dann nicht besteht, wenn keine Monopolstellung des Versorgungsunternehmens vorliegt und kein einseitiges Preisbestimmungsrecht des Versorgungsunternehmens vereinbart ist. Das entspricht auch der Erwartung der Bürgerinitiative. Die Situation bei der Grundversorgung für Gas ist allerdings eine konträr andere. Hier liegt im Gegensatz zum sogenannten Partnervertrag ein einseitiges Preisbestimmungsrecht vor und die Monopolstellung ist bis dato unbestreitbar. Was sich hier in Zukunft in Bezug auf Wettbewerb ergibt, ist abzuwarten.

Die vier von der Politik zugelassenen Gebietsmonopolisten RWE, EON, EnBW und Vattenfall kontrollieren mehr als 80 Prozent des deutschen Energiemarktes. Sie herrschen nicht nur über die Strom-, Gas- und Fernwärmenetze, sondern diktieren mit ihren Großkraftwerken auch den deutschen Energiemix, in dem Braun- und Steinkohle, Gas, Öl und Atomkraft die zentrale Rolle spielen. Ohne Wettbewerb gibt es keine fairen Preise. An einer dezentralen Erzeugung, wie sie gerade für erneuerbare Energien typisch ist, haben diese Giganten kaum ein Interesse. Damit die Konkurrenz und der Wettbewerb eine Chance hat, müssen die Netze unabhängig werden.
Aus den Monopolgewinnen der Strom- und Gasgiganten sind für Investitionen in mehr Wettbewerb, in eine zukunftsfähige umweltverträgliche sichere und bezahlbare Energieversorgung und in eine bessere Energieeffizienz mehrere Milliarden Euro mobilisierbar.